Diskutiert, 2. Quartal 2021

Titelbild Diskutiert, 2. Quartal 2021: 14. März 2021. Kommunalwahl in Wiesbaden. Foto: Peter Gaß.
Titelbild Diskutiert, 2. Quartal 2021: 14. März 2021. Kommunalwahl in Wiesbaden. Foto: Peter Gaß.

Vogelgrippe: Bis Mitte März bereits 1,4 Millionen Tiere gekeult +++ Digitale Transformation den Sonntag verändern +++ Commerzbank streicht weitere 1.700 Vollzeitstellen +++ Putzen sorgt für Wohlfühlatmosphäre +++ Sachsen Anhalt: CDU stärkste Kraft, SPD einstellig, FDP vor Grünen +++ Kanzlerkandidaten: Laschet (CDU), Scholz (SPD), Baerbock (Grüne)

Die Bildredakteure recherchieren im Bestand nach Fotos, die zu Themen passen, die diskutiert werden. Hier ist eine repräsentative Auswahl der Themen, die im 2. Quartal 2021 diskutiert wurden und zu denen die Bildredakteure Fotos aus dem Bestand recherchiert haben.

Agribusiness

Weitere Beiträge rund um das Agribusiness wurden in der Kategorie „Fachredakteur: Agribusiness“ ausgespielt.

Vogelgrippe: Bis Mitte März bereits 1,4 Millionen Tiere gekeult

Die Vogelgrippe nimmt in Deutschland dramatische Ausmaße an. Foto: Peter Gaß frg/noz. WIESBADEN/OSNABRÜCK. 1. April 2021 – Die Geflügelwirtschaft in Deutschland verzeichnet den schlimmsten bislang registrierten Ausbruch der Vogelgrippe. Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ), das Ausbruchsgeschehen sei deutlich intensiver als beim bislang stärksten Ausbruch in den Jahren 2016/2017: „Damals mussten rund 880.000 Tiere gekeult werden. Jetzt sind wir bereits bei 1,4 Millionen Tieren, davon allein eine Million in Niedersachsen.“ Besonders betroffen ist hier der Landkreis Cloppenburg, der am Montag, dem 22. März 2021 den Ausbruch in zwei weiteren Ställen mit jeweils mehreren Tausend Tieren meldete. Zudem teilten die Behörden in Nordrhein-Westfalen mit, dass im Kreis Paderborn ein Bestand von 30.000 Junghennen nach dem Ausbruch der Tierseuche getötet werden muss. Besonders betroffen sind vom Seuchenzug Betriebe mit Putenhaltung.

Nach Angaben von Verbandspräsident Ripke stellt sich für einige Brütereien in den Ausbruchsregionen mittlerweile die Frage, wie sie ihre Putenküken absetzen sollen. Ripke sagte der NOZ: „Bislang ist noch kein Küken getötet worden. Wir kommen jetzt aber in eine Phase, wo ich das nicht mehr ausschließen kann.“ Zum einen müssten viele Ställe nach behördlichen Wiederaufstallungsverboten leer bleiben. Zum anderen würden weitreichende Transportbeschränkungen gelten. „Den Brütereien wird dann nichts anderes übrig bleiben, als die Küken zu töten. Dabei es geht es um einige Tausend Tiere“, so Ripke. Das wären deutlich weniger als beim vorangegangenen Seuchenzug. Damals töteten Brütereien gut 550.000 Küken. Es werde mit den Behörden aber nach Alternativen gesucht, betonte der Verbandschef. Ripke sagte zudem, man müsse bei der Entwicklung von Impfstoffen vorankommen. „Wir müssen mehr Forschung in die Impfung stecken, Impfen ist besser als Töten.“ Er setze hier große Hoffnungen in neue Technologien, die bei der Entwicklung der Corona-Impfstoffe zum Einsatz gekommen seien.

01.04.2021; Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ); in: Pressemitteilung von Dienstag, dem 23.03.2021, mit dem Titel „Geflügelwirtschaft: Bundesweit bislang 1,4 Millionen Tiere wegen Vogelgrippe getötet“; https://www.presseportal.de/pm/58964/4870698
Namentlich gekennzeichnete Beiträge werden von den Autoren selbst verantwortet. Diese Beiträge geben die Meinung, Wertung, Darstellung des jeweiligen Autors wider. Ein solcher Beitrag gibt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wider.
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Weitere Aspekte, die im 2. Quartal 2021 rund um das Agribusiness diskutiert wurden

  • Bestandsführung
  • Spargelernte
  • Feldroboter

Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19

Das Coravirus wurde bereits seit dem 1. Quartal 2020 diskutiert. Die Bildredakteure haben für verschiedene Beiträge Fotos ausgewählt. Die Fachredakteure haben den Beitrag „Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19“ erstellt. Weitere Beiträge rund um das Coravirus wurden in der Kategorie „Fachredakteur: Gesundheit“ ausgespielt.

Fachbezeichnung

Coronavirus, SARS-CoV-2, COVID-19. Foto: Peter Gaß Die Fachbezeichnung für das neue Coronavirus lautet SARS-CoV-2. Es stellt nach MERS und SARS die dritte durch Coronaviren (CoV) ausgelöste Epidemie im 21. Jahrhundert dar. Die aus SARS-CoV-2 resultierende Lungenkrankheit heißt COVID-19. COVID-19 ist die Abkürzung für den englischen Begriff coronavirus disease 2019; auf Deutsch: Coronavirus-Krankheit 2019. Klassifikation nach ICD-10: U07.1 – COVID-19, Virus nachgewiesen, U07.2 – COVID-19, Virus nicht nachgewiesen.

Handhygiene: Seife, Desinfektion

Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt Desinfektionsmittel mit dem Wirkungsbereich

  • begrenzt viruzid
  • wirksam gegen behüllte Viren
  • begrenzt viruzid PLUS
  • viruzid

zu nutzen.

Weitere Aspekte, die im 2. Quartal 2021 rund um SARS-CoV-2 diskutiert werden

  • Long-COVID. Langzeitfolgen
  • Seit März 2021 in Hessen: Personen der Gruppe 2 sollen sich kurzfristig um einen Impftermin bemühen.
  • Schnelltests
  • Selbsttests
  • Click an Meet
  • Gesundheitswesen
  • Homeoffice
  • ÖPNV
  • Politiker (Kommune, Land, Bund)
  • Soziale Distanz
  • Untersuchungen
  • Maskenpflicht
  • Digitale Sprechstunde
  • Impfungen: Priorisierungen, Für Kinder und Jugendliche
  • Gefälschte Impfstoffe
  • Gefälschte Impfnachweise
  • Delta-Variante
  • Abrechnungsbetrug bei privaten Testcentern


Foto: Peter Gaß;

Digitalisierung, Cybercrime

Weitere Beiträge rund um das die Themen Digitalisierung und Cybercrime wurden in der Kategorie „Fachredakteur: Digitalisierung, Cybercrime“ ausgespielt.

IT-Sicherheitsgesetz gibt dem BSI neue Kompetenzen

Das IT-Sicherheitsgesetz gibt dem BSI neue Kompetenzen. Foto: Peter Gaß frg/bsi. WIESBADEN/BONN. 28. Mai 2021 – Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt trat am Freitag, dem 28. Mai 2021, das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken.

„Für das BSI ist dieser Tag ein Meilenstein. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ebnet den Weg für ein verbessertes Cyber-Sicherheitsniveau in Deutschland. Als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir sichere Digitalisierung in Deutschland mit. Wir helfen mit unserer Expertise, dass Innovationen sicher umgesetzt werden“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Durch das IT-Sicherheitsgesetz erhält das BSI umfassendere Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und bei der Abwehr von Cyber-Angriffen. Damit wird die gesetzliche Aufgabe des BSI zur Information, Warnung und Beratung von Betroffenen gestärkt und das Ziel unterstützt, Sicherheitslücken in IT-Systemen jederzeit schnellstmöglich zu schließen.

Auch für Unternehmen wird Cyber-Sicherheit von noch größerer Bedeutung: Betreiber Kritischer Infrastrukturen sowie künftig auch weitere Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse müssen IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik umsetzen. Sie werden gleichermaßen in den vertrauensvollen Austausch von Informationen mit dem BSI einbezogen. So wird das Cyber-Sicherheitsniveau der Wirtschaft in Deutschland weiter angehoben.

Zudem werden die Vorgaben zur Cyber-Sicherheit in den Mobilfunknetzen erweitert: Das Gesetz enthält eine Regelung zur Untersagung des Einsatzes kritischer Komponenten, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt. Die Netzbetreiber müssen vorgegebene, hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen und kritische Komponenten müssen zertifiziert werden. So sorgt das Gesetz u. a. für die Informationssicherheit in den 5G-Mobilfunknetzen.

Auch der digitale Verbraucherschutz wird durch das IT-Sicherheitsgesetz gestärkt und in den Aufgabenkatalog des BSI aufgenommen. So wird das BSI die unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Verbraucher in Fragen der IT-Sicherheit auf Bundesebene.

„Wir werden unser bestehendes Angebot noch deutlich erweitern, bei Gefahren warnen, informieren und Orientierung im digitalen Alltag und bei Produkten geben. Ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen für Verbraucherinnen und Verbraucher soll in Zukunft klar erkennbar machen, welche Produkte bereits bestimmte IT-Sicherheitsstandards einhalten. Mit diesem Orientierungsangebot möchten wir zügig auf den Verbrauchermarkt gehen“, so BSI-Präsident Schönbohm.

30.06.2021; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); in: Pressemitteilung, von Freitag, 28.05.2021, mit dem Titel „Neues IT-Sicherheitsgesetz ebnet Weg für eine moderne Cyber-Sicherheit in Deutschland“; https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2021/210528_IT-SiG20.html
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Energiewirtschaft

Weitere Beiträge rund um das die Themen Digitalisierung und Cybercrime wurden in der Kategorie „Fachredakteur: Energiewirtschaft“ ausgespielt.

EEG 2021 beschlosen und genehmigt
Das EEG 2021 kann umgesetzt werden.

Das EEG 2021 kann umgesetzt werden. Foto: Peter Gaß frg/bmwi. WIESBADEN/BERIN. – 29. April 2021 – Für die vom Deutschen Bundestag am Donnerstag, dem 17. Dezember 2020, verabschiedete Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) war eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission erforderlich. Diese wurde am Donnerstag, dem 29. April 2021, erteilt.

01.10.2020; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); in: Pressemitteilung von Donnerstag, 29.04.2021, mit dem Titel „Altmaier: Europäische Kommission genehmigt EEG 2021“; https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2021/04/20210429-europaeische-kommission-genehmigt-eeg-2021-signal-fuer-rechtssicherheit.html
Foto: Peter Gaß

Ernährungskompetenz

Mindestens 1,5 Liter Wasser pro Tag trinken

Viele Menschen trinken zu wenig. Foto: Peter Gaß frg/bek. WIESBADEN/BERLIN. 16. Juni 2021 – Viele Menschen trinken zu wenig. Das hängt auch damit zusammen, dass oft nicht bekannt ist, wie viel Flüssigkeit täglich dem Körper zugeführt werden soll. Dazu sagt Micaela Schmidt, Ernährungsexpertin bei der Barmer, nennt konkrete Zahlen:

„Es ist wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Für Erwachsene bedeutet dies pro Tag mindestens 1,5 Liter. Bei wärmeren Temperaturen steigt der Bedarf zusätzlich, denn der Flüssigkeitsverlust nimmt durch vermehrtes Schwitzen zu. Für Sportler gilt dann die Faustregel, die übliche Wassermenge während des Trainings zusätzlich mit 0,15 bis 0,25 Liter alle 15 bis 20 Minuten zu ergänzen. So kann der Flüssigkeitsverlust ausgeglichen und die Leistungsfähigkeit erhalten werden.

Idealerweise sollte auf stilles oder mit Kohlensäure versetztes Wasser zurückgegriffen werden. Alternativen stellen jedoch auch ungezuckerte Kräuter- und Früchtetees dar. Wer sich eine geschmackliche Abwechslung wünscht, kann zudem Saftschorlen im Verhältnis ein Teil Fruchtsaft und drei Teile Wasser mischen. Ebenso können frische Kräuter, Obst oder Gemüse mit Wasser aufgegossen werden, zum Beispiel Gurken- oder Zitronenscheiben.

Doch warum ist Wasser so wichtig für den Körper? Für den Organismus stellt die Wasseraufnahme eine zentrale Rolle dar. Sie ist erforderlich für Stoffwechselvorgänge, biochemische Reaktionen und viele weitere Abläufe im menschlichen Körper. Ein langfristiger Mangel kann unter Umständen sogar zu irreparablen Schäden führen. Erste Anzeichen eines Defizites können beispielsweise häufige Kopfschmerzen, Konzentrationsschwäche und Kreislaufproblemen sein. Ebenso dient auch der Urin als verlässlicher Indikator. Heller Urin spricht für eine ausgeglichene Wasserbilanz, dunkler Urin hingegen für ein Defizit. Wer vermutet, zu wenig zu trinken, kann eine Art Tagebuch führen und die tatsächliche Wasserzufuhr einige Tage dokumentieren. So kann das Bewusstsein für das Trinken geschärft und eine gesunde Gewohnheit entwickelt werden. Zugleich können feste Routinen wie das Trinken zu den Mahlzeiten oder nach dem Aufstehen dabei unterstützen, genug zu trinken.“
30.06.2021; Barmer; in: Presse-Newsletter „Gesundheit im Blick“, Ausgabe Ausgabe Juni 2021, Beitrag „Hätten Sie’s gewusst? – Wie viele Liter Wasser soll der Mensch täglich trinken?“; https://www.barmer.de/presse/infothek/newsletter-gesundheit-im-blick/presse-newsletter-archiv/wasser-trinken-306672
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Foto: Peter Gaß;

Finanzen

Commerzbank präsentiert Kandidaten für den Aufsichtsrat

Bei der Commerzbank gibt es viel Fluktuation im Aufsichtsrat. Foto: Peter Gaß frg/coba. WIESBADEN/FRANKFURT AM MAIN. 1. April 2021 – Der Aufsichtsrat der Commerzbank AG hat am Donnerstag, dem 1. April 2021, beschlossen, den Aktionären auf der nächsten Hauptversammlung vier weitere neue Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen.

Die Kandidaten sind Daniela Mattheus, Caroline Seifert und Frank Westhoff. Mit dem Versand der Einladung zur Hauptversammlung wird noch ein vierter Kandidat der Anteilseigner vorgeschlagen werden, der aus formalen Gründen noch nicht benannt werden kann. Die ordentliche Hauptversammlung der Commerzbank wird voraussichtlich am Dienstag, dem 18. Mai 2021, als digitale Veranstaltung stattfinden.

Die Veränderungen im 20-köpfigen Aufsichtsrat der Bank sind erforderlich geworden, nachdem Andreas Schmitz am Mittwoch, dem 24. März 2021, sein Mandat niedergelegt hat und Tobias Guldimann, Rainer Hillebrand sowie Victoria Ossadnik ihr Mandat zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung niedergelegt haben. Wie bereits berichtet, hatte der Aufsichtsrat am Sonntag, dem 28. März 2021, beschlossen, Helmut Gottschalk zur Wahl in den Aufsichtsrat vorzuschlagen und anschließend zu seinem Vorsitzenden zu wählen. Gottschalk soll Nachfolger von Hans-Jörg Vetter werden, der sein Amt am Dienstag, dem 16. März 2021, aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt hatte.

„Ich freue mich, dass wir sehr schnell eine so erfahrene und kompetente Reihe von Kandidaten für unseren Aufsichtsrat gewinnen konnten“, sagt Uwe Tschäge, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. „Ich danke dem gesamten Aufsichtsrat sowie allen scheidenden Mitgliedern für ihren Einsatz. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in der neuen Konstellation sehr gut zusammenarbeiten werden.“

Daniela Mattheus ist Rechtsanwältin und Managing Partner des European Center for Board Efficiency (ECBE). Die ehemalige Partnerin von Ernst & Young ist Corporate-Governance-Expertin und hat viel Erfahrung in der Beratung von Aufsichts- und Beiräten.

Caroline Seifert ist Unternehmensberaterin für Transformation. Vor ihrer Selbständigkeit hatte die Marken & Design-Spezialistin in leitender Funktion für die Deutsche Telekom und das indische Mobilfunkunternehmen Jio gearbeitet.

Frank Westhoff ist ehemaliges Vorstandsmitglied der DZ Bank. Er gehörte dem Vorstand des genossenschaftlichen Spitzeninstituts von 2006 bis 2017 als Chief Risk Officer an. Zuvor war er u. a. mehr als ein Jahrzehnt für die Deutsche Bank tätig.
01.04.2021; Commerzbank Aktiengesellschaft; in: Pressemitteilung vom Freitag, 01.04.2021, mit dem Titel „Aufsichtsrat schlägt neue Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vor “; https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/presse/pressemitteilungen/archiv1/2021/2__quartal/presse_archiv_detail_21_02_95882.html
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Foto: Peter Gaß;

Commerzbank streicht weitere 1.700 Vollzeitstellen

Die Stellenstreichungen bei der Commerzbank gehen weiter. Foto: Peter Gaß frg/coba. WIESBADEN/FRANKFURT AM MAIN. 1. April 2021 – Kostensenkungen heißt für die Commerzbank in erster Linie Personalabbau. Das ist ein wesentlicher Bestandteil der Strategie 2024. Nach Aussagen der Commerzbank kommt diese auf dem Weg zu den angestrebten Kostensenkungen im Rahmen der Strategie 2024 gut voran. Die Bank verständigte sich mit dem Gesamtbetriebsrat auf ein Freiwilligenprogramm für den erforderlichen Stellenabbau. Insgesamt rund 1.700 Vollzeitstellen in der AG Inland sollen bis Ende 2021 über das Freiwilligenprogramm abgebaut werden.

„Das Freiwilligenprogramm ist ein wichtiger Schritt in Richtung des erforderlichen Stellenabbaus“, sagt Personalvorständin Sabine Schmittroth. „Wir stellen damit schnell Instrumente zur Verfügung, die bereits im kommenden Jahr die Kostenbasis senken.“

Im Rahmen des Programms werden berechtigten Mitarbeitern voraussichtlich ab Juli 2021 Aufhebungsvereinbarungen angeboten. Mitarbeiter, die das Freiwilligenprogramm nutzen, verlassen die Bank zum Jahresende 2021.

Im ersten Quartal 2021 wird die Bank Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von insgesamt rund 470 Millionen Euro buchen. Ein Großteil resultiert aus dem Freiwilligenprogramm. Darüber hinaus werden Restrukturierungsaufwendungen insbesondere für den Umbau im Ausland sowie Immobilien gebucht. Insgesamt hatte die Bank im Rahmen der Strategie 2024 angekündigt, rund 1,8 Milliarden Euro für die Restrukturierung aufzuwenden. Inklusive der Rückstellungen für das Freiwilligenprogramm sind damit rund 1,4 Milliarden Euro bereits gebucht.
01.04.2021; Commerzbank Aktiengesellschaft; in: Pressemitteilung vom Freitag, 01.04.2021, mit dem Titel „Commerzbank geht nächste Schritte in der Restrukturierung“; https://www.commerzbank.de/de/hauptnavigation/presse/pressemitteilungen/archiv1/2021/2__quartal/presse_archiv_detail_21_02_95754.html
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Gesellschaft

Arbeitsgruppe Menstruationsprodukte erfolgreich: Tampons auf den Löschfahrzeugen

Die Politik beschäftigt sich intensiv mit Menstruationsprodukten. Foto: Peter Gaß frg/lhwi. WIESBADEN/WIESBADEN. 28. Mai 2021 – Seit vielen Jahren wird über die kostenlose Abgabe von Menstruationsprodukten diskutiert – auch in der Landeshauptstadt Wiesbaden. Seit Mai 2021 stellen die freiwilligen Feuerwehren Wiesbaden und Jugendfeuerwehren Wiesbaden solche Hygieneartikel für „Frauen, Mädchen und menstruierenden Menschen“ kostenlos bereit. Bemerkenswert: In diesem Zusammenhang wurden auch die sanitäten Anlagen mit Abfallbehältern für gebrauchte Menstruationsprodukte ausgestattet.

Die Frauen, Mädchen und menstruierenden Menschen der Freiwilligen Feuerwehren und Jugendfeuerwehren in Wiesbaden haben seit Ende Mai 2021 Zugang zu kostenlosen Menstruationsprodukten. Dafür wurden die Feuerwehrhäuser mit einem Starter-Kit ausgestattet. Die Tampons und Binden sind in transparenten Boxen verstaut, die vor Feuchtigkeit in den Dusch- und Waschräumen schützen. Zusätzlich wurden die alle sanitären Anlagen mit entsprechenden Abfallbehältern ausgestattet. Auf den Löschfahrzeugen wurden zudem kleine Notfalltaschen für Unterwegs verladen.

Mitte Februar 2021 kam die Idee auf, die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren mit kostenlosen Menstruationsprodukten auszustatten. „Die Pilotprojekte des Stadtjugendrings und des Jugendparlaments inspirierten uns, das Thema auch bei der Feuerwehr aufzugreifen“, sagt Svenja Baum, die mit Denise Carver und Jasmin Herborn die Arbeitsgruppe Menstruationsprodukte ins Leben rief. Das Projekt von Stadtjugendfeuerwehrverband und Feuerwehr Wiesbaden soll sich für eine Enttabuisierung der Menstruation und gegen Periodenarmut stark machen. „Mit dem einfachen Zugriff auf Menstruationsprodukte möchten wir allen Mädchen, Frauen und menstruierenden Menschen einen entspannten Alltag bei Feuerwehr-Aktivitäten wie Übungsdiensten und Einsätzen ermöglichen“, sagt Jasmin Herborn. „Damit möchten wir gerade Mädchen in der Jugendfeuerwehr, die zum ersten Mal ihre Periode bekommen, die Angst vor dem Thema und der Situation nehmen“, ergänzt Denise Carver.

Die Anschubfinanzierung mit der Erstausstattung von insgesamt rund 250 Euro übernimmt die Feuerwehr Wiesbaden. „Die Feuerwehr dient als Vorbild für Mitglieder, Angehörige und andere Organisationen“, sagt Andreas Kleber, kommissarischer stellvertretender Amtsleiter der Feuerwehr Wiesbaden. „Daher haben wir natürlich unsere Unterstützung zugesagt.“ Eine Anschlussfinanzierung stellt der Stadtjugendfeuerwehrverband Wiesbaden sicher.

Die 20 Freiwilligen Feuerwehren in Wiesbaden haben einen Frauenanteil von 12 Prozent. Damit sind 78 Feuerwehrfrauen im Einsatz für Wiesbaden aktiv. Die 20 Jugendfeuerwehren mit ihren rund 360 Mitgliedern haben einen Frauenanteil von 22 Prozent und zählen damit 67 Mädchen. Im Durchschnitt beginnt die Menstruation im Alter zwischen 11 und 14 Jahren und damit genau in dem Zeitraum, in dem Mädchen in der Jugendfeuerwehr aktiv sind.

30.06.2021; Landeshauptstadt Wiesbaden; in: Pressemitteilung vom Freitag, 28.05.2021, mit dem Titel „Kostenlose Menstruationsprodukte für die Freiwilligen Feuerwehren in Wiesbaden“; https://www.wiesbaden.de/medien/rathausnachrichten/PM_Zielseite.php?showpm=true&pmurl=https://www.wiesbaden.de/guiapplications/newsdesk/publications/Landeshauptstadt_Wiesbaden/141010100000403836.php
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Gesundheit

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Wiesbaden verliert den digitalen 127. Internistenkongress an Mannheim

Wiesbaden versagt bei digitalen Kongressen. Foto: Peter Gaß frg/dgim. WIESBADEN/MANNHEIM. 21. April 2021 – Wiesbaden ist sehr stolz, Heimat des Internistenkongresses zu sein. In der Zeit, als die alten Rhein-Main-Hallen abgerissen und das neue RheinMainCongress-Center gebaut wurden, wich die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) nach Mannheim aus. Danach kam der Kongress zurück nach Wiesbaden. Der Der 127. Internistenkongress fand vollständig digital statt – ohne Wiesbaden. Die Plattform für den digitalen Kongress wurde weder von dem RheinMainCongress-Center noch einem anderen Wiesbadener Unternehmen bereitgestellt. Sondern wieder von m:con, bekannt für das Veranstaltungszentrum Rosengarten, Mannheim. Lediglich die sonst übliche festliche Abendveranstaltung fand im Kurhaus Wiesbaden statt. Besucher waren nicht zugelassen – somit war es eher ein steriler Programmpunkt.

16 parallel laufende Kanäle, darunter ein englischsprachiger, 357 Sitzungen, rund 1.200 Vorträge und 1.100 Referenten – erstmals in vollständig digitaler Ausführung ging am Dienstag, dem 21. April 2021 nach vier Tagen der 127. Internistenkongress zu Ende. Mit rund 9.000 Teilnehmern – darunter knapp 900 Medizinstudenten und rund doppelt so viele DGIM-Mitglieder als in den Vorjahren – verzeichnete die digitale DGIM-Jahrestagung die bislang höchste Teilnehmerzahl. Neben der Teilnahme an wissenschaftlichen Online-Sessions konnten sich die Teilnehmer auch als Avatare auf der virtuellen Kongressplattform austauschen. Thematisch war der Kongress von den großen Schlüsselthemen der Zeit – der aktuellen Corona-Pandemie und der noch existentielleren Krise des Klimawandels und seinen Folgen für die Gesundheit – geprägt. Mit Abschluss des Kongresses endet der Vorsitz des aktuellen DGIM-Präsidenten Sebastian Schellong, sein Nachfolger ist der Gastroenterologe Markus M. Lerch.

Auch mehr als ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie prägen der Umgang mit und die Folgen von COVID-19 weiterhin den Alltag in den Kliniken. Der Kongress bot daher die Plattform, sich über die neuesten medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse zu COVID-19 auszutauschen, die sich aktuell stetig und in rasantem Tempo aktualisieren. „Das Kongressmotto ‚Von der Krise lernen‘ verweist jedoch über die aktuelle Pandemie-Erfahrung hinaus“, so Kongresspräsident Professor Dr. med. Sebastian Schellong. „Nämlich auf die grundsätzliche Notwendigkeit und Möglichkeit, verantwortungsvoll gute Medizin zu machen, auch wenn Ressourcen knapp sind.“ Denn knapper werdende Ressourcen und die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels werden Gesellschaft und Medizin in den kommenden Jahrzehnten prägen. Neben den Folgen des Klimawandels für die Gesundheit des Einzelnen, befasste sich der Kongress auch mit der Frage, wie Ärzte und die Institutionen des Gesundheitswesens einen Beitrag zur Bewältigung der Klimakrise leisten können.

„Von der Krise lernen – das bedeutet aber auch – nach den Erfahrungen der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie – einmal mehr auf die Tatsache hinzuweisen, dass verantwortungsvolle Medizin generell oft eher ein Weniger an Leistungen bedeutet, als ein Mehr“, sagt Schellong. In seiner Rede im Rahmen der festlichen Abendveranstaltung – aufgrund der Coronapandemie im Jahr 2021 digital – legte Schellong am Beispiel des Carotis-Screenings dar, wie der heutige, ökonomisch getriebene Wettbewerb im Gesundheitswesen zu Leistungsausweitungen führt, die weder zur Gesundheit des einzelnen Patienten positiv beitragen, noch einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln der Solidargemeinschaft darstellen. Auch Professor Dr. med. Jürgen Floege, Kongresspräsident des ausgefallenen Kongresses 2020, verwies in seiner Rede darauf, dass Deutschland zwar zu den Ländern mit den höchsten Gesundheitskosten pro
Kopf gehöre, gleichzeitig bei der Lebenserwartung innerhalb der EU nur Durchschnitt sei.

Dass mehr esundheitsleistungen nicht automatisch zu mehr Gesundheit führen, zeigte er an einer eindrücklichen Grafik auf: Der körperlichen Minderaktivität der heute 15-Jährigen in Deutschland und die gesundheitlichen Gefahren, die daraus resultieren – eine Ausweitung von Gesundheitsleistungen kann diese Problematik nicht lösen.

Ihre 127. Jahrestagung nahm die DGIM auch zum Anlass, zahlreiche Auszeichnungen zu vergeben. Da der Kongress im Vorjahr ausgefallen war, wurde die höchste Auszeichnung der Fachgesellschaft, die Leopold-Lichtwitz-Medaille, für die Jahre 2020 und 2021 verliehen. Sie ging an Professor Dr. med. Ulrich R. Fölsch und Professor Dr. med. Tilman Sauerbruch. Der mit 30.000 Euro dotierte Theodor-Frerichs-Preis 2021 ging an Professor Dr. med. Rafael Kramann aus Aachen, der gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Innere Medizin (DSIM) verliehene Präventionspreis ging an Professor Dr. med. Robert Wagner aus Tübingen. Zudem vergab die DGIM zum dritten Mal ihre Medienpreise für herausragende journalistische
Veröffentlichungen.

Mit rund 28.000 Mitgliedern ist die DGIM die größte medizinische Fachgesellschaft in Deutschland und Europa. Ihr Kongress endet mit dem Wechsel der Präsidentschaft: Für das Jahr 2021/2022 übernimmt Professor Dr. med. Markus M. Lerch, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender des LMU-Universitätsklinikums München, den Vorsitz der Fachgesellschaft. Unter seinem Vorsitz wird der nächste Internistenkongress vom 30. April bis 3. Mai 2022 zum Thema „Die Grenzen der Inneren Medizin“ stattfinden.

30.06.2021; Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DOG); in: Pressemitteilung, von Mittwoch, 21.04.2021, mit dem Titel „Erster digitaler Kongress der DGIM ging gestern zu Ende – Digitaler Internistenkongress im Zeichen von Corona und Klimawandel: DGIM nimmt die großen Schlüsselthemen in den Fokus“; https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Pressemeldungen/20210421_DGIM_PM_Fazit_April_2021_korr_F.pdf
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Interkulturelle Kompetenz beugt Missverständnissen bei Notfalleinsätzen vor

Bei Notfalleinsätzen ist interkulturelle Kompetenz gefragt. Foto: Peter Gaß frg/fzm. WIESBADEN/STUTTGART. 29. Juni 2021 – Ein medizinischer Notfall ist für Betroffene und Angehörige immer eine emotionale Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, dass das Rettungsteam Sicherheit und Professionalität ausstrahlt, Entscheidungen sowie Untersuchungs- und Behandlungsschritte erläutert. Doch wie kann dies gut gelingen, wenn sprachliche und kulturelle Barrieren die Kommunikation erschweren? Mit dieser Frage beschäftigt sich ein Fortbildungsbeitrag in der Fachzeitschrift „Notfallmedizin up2date“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart, Ausgabe Juni 2021).

Die Zahl der Notfalleinsätze, bei denen die Retter zu Menschen mit Migrationshintergrund gerufen werden, nimmt zu. Eine gemeinsame Sprache zu finden und eine stabile Kommunikation aufzubauen, ist dabei nicht immer leicht. „In Notfallsituationen müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, um unnötige Eskalationen zu vermeiden. Hierzu gehören beispielsweise nonverbale Signale wie Berührungen, Blickkontakt oder die Lautstärke, in der gesprochen wird. Diese unterscheiden sich von Kulturkreis zu Kulturkreis und können zu oftmals vermeidbaren Missverständnissen führen“, sagt Dr. phil. Carl Machado, Lehrrettungsassistent und Master in Interkultureller Kommunikation.

„Andere Länder, andere Sitten“

So gilt etwa der direkte Blickkontakt in asiatischen Kulturen oft als Zeichen von mangelndem Respekt, während Mitteleuropäer darin eher ein Zeichen von Offenheit und Ehrlichkeit sehen. Berührungen wiederum sind in den Ländern Süd- und Mittelamerikas ein normaler Bestandteil der Kommunikation, werden hierzulande aber leicht als unangemessener Annäherungsversuch gewertet. „Umgekehrt können routinemäßig durchgeführte Untersuchungen, wie das Abtasten des Bauches, in anderen Kulturen als unangebracht wahrgenommen werden und zu ungewollten Eskalationen führen“, fasst Machado seine Erfahrungen zusammen.

Freundlichkeit und Respekt in jedem Einsatz

Ein kultursensibles Vorgehen beginnt mit einem bestimmten, aber freundlichen Auftreten – dabei wirken zugewandte und konzentriert agierende Notfallmediziner deeskalierend auf emotional angespannte Situationen. „Reagieren Patienten oder ihre Angehörigen am Einsatzort anders als Rettungskräfte es erwarten, ist es wichtig, besonnen zu handeln und auf ungewohnte Verhaltensweisen nicht abwehrend oder gar abwertend zu reagieren. Im Forschungsbereich der interkulturellen Kommunikation fasst man die Fähigkeit Ungewohntes zunächst aushalten zu können unter dem Begriff der Ambiguitätstoleranz zusammen“, berichtet Machado.

Vorsicht bei Tabuthemen

Kultursensibilität ist auch bei Tabuthemen gefragt. So werden in afrikanischen Kulturen Fragen nach einer möglichen HIV-Infektion, der persönlichen Hygiene oder der Verdauung als unangenehm empfunden. Wenn überhaupt, sollten solche Themen nur in einem geschützten Rahmen und von medizinischem Personal des gleichen Geschlechts angesprochen werden.

Vier-Punkte-Plan zum selbstsicheren Handeln

Um auch in Notfallsituationen mögliche interkulturelle Hürden ruhig und souverän zu nehmen, empfiehlt Machado ein vierstufiges Vorgehen:

  1. Die Einsatzkräfte überprüfen, wie bei jedem anderen Einsatz auch, die Situation auf ein mögliches Gefährdungspotenzial und achten auf den Eigenschutz.
  2. Es ist wichtig, eine offene Kommunikation herzustellen. Der Leiter des Einsatzes stellt sich deshalb mit Namen und Funktion vor und fragt gezielt nach, ob er oder sie verstanden wird. Ist das nicht der Fall, können meist Angehörige oder andere Menschen vor Ort beim Übersetzen helfen.
  3. Wenn es notwendig ist, den Patienten zu isolieren, um in Ruhe arbeiten zu können, sollte das den Anwesenden freundlich, aber bestimmt erklärt werden.
  4. Einsatzkräfte sollten immer versuchen „kultursensibel“ vorzugehen. Dies könnte zum Beispiel beinhalten, Familienmitgliedern, die durch andere Angehörige informiert und herbeigerufen wurden, das Wichtigste mitzuteilen. Schließlich werden, außer in den USA und weiten Teilen Europas, medizinische Entscheidungen von der ganzen Familie getroffen.

C. Machado: Interkulturelles Notfallmanagement. Der 4-Punkte-Plan zum selbstsicheren Handeln. Notfallmedizin up2date 2021; 16 (2); S. 243–260
29.06.2020; Georg Thieme Verlag KG; in: Pressemitteilung, von Dienstag, 29.06.2021, mit dem Titel „Interkulturelle Kompetenz beugt Missverständnissen bei Notfalleinsätzen vor“; https://www.thieme.de/de/presse/interkulturelle-kompetenz-bei-notfalleinsaetzen-164608.htm
Namentlich gekennzeichnete Beiträge werden von den Autoren selbst verantwortet. Diese Beiträge geben die Meinung, Wertung, Darstellung des jeweiligen Autors wider. Ein solcher Beitrag gibt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion bzw. des Herausgebers wider.

Foto: Peter Gaß;

Hauswirtschaft

Putzen sorgt für Wohlfühlatmosphäre

Man kann Putzen ohne mit den Händen in das schmutzige Wasser greifen zu müssen. Foto: Peter Gaß frg/lfh. WIESBADEN/NASSAU. 1. April 2021 – 66 Prozent der Deutschen putzen, um sich wohlzufühlen – das bestätigt eine Umfrage des Haushaltswarenherstellers Leifheit. Das Bewusstsein für Sauberkeit ist abermals gestiegen: 41 Prozent der Befragten gaben an, dass das Putzen mehr in den Alltag integriert wird, wenn sie mehr Zeit zuhause verbringen. Für 54 Prozent ist flexibles Arbeiten der Auslöser, die Wohnung häufiger und gründlicher zu reinigen als zuvor. Mehr als die Hälfte putzt täglich ihre eigenen vier Wände. Die klassische Rollenverteilung des Putzens hat sich dadurch jedoch nicht geändert: Das „Putz-Zepter“ in der Hand haben weiterhin die Frauen. Leifheit liefert Fakten zum Putzverhalten und Motivationshilfen.

Das Putzverhalten der Deutschen hängt von vielen Faktoren ab: Befinden sich Kinder oder Tiere im Haushalt, arbeitet man von zuhause aus und vom Geschlecht. Während 40 Prozent der Frauen täglich saubermachen, bevorzugt die Hälfte der Männer das Reinigen auf mehrere Tage in der Woche verteilt. In Haushalten mit Kindern wird täglich der Staubsauger genutzt, während bei kinderlosen Haushalten die Reinigung mehrmals in der Woche ausreicht. Auch Haustiere haben einen Einfluss auf das Putzverhalten der Deutschen: 39 Prozent der Haushalte mit Haustieren putzen öfter in der Woche als die ohne.

Mit Musik im Ohr steigt auch die Motivation: 76 Prozent hören neben dem Putzen Musik. Wer mehr Zeit hat, kümmert sich um Flächen, die schnell übersehen werden, wie Lichtschalter, Türklinken und Fenstergriffe. Dazu gehören auch Keller, Speicher, Garage, Gartenhaus etc.

Beliebte Tricks beim Putzen sind das Reinigen mit warmem Wasser, die Verwendung von Essig und Backpulver sowie Zitrone zum Entfernen von hartnäckigem Schmutz. Das warme Wasser ist angenehmer anzufassen als kaltes Wasser und löst besonders schnell Fettschmutz. Die Zitrone ist ein natürliches Putzmittel und ein wahrer Alleskönner. Die enthaltene Säure löst gezielt Fettablagerungen ohne chemische Hilfsmittel. Es gibt viele Hilfsmittel, die ein feuchtes Aufwischen ermöglichen, ohne dass man mit den Händen in das schmutzige Wasser greifen und den Putzlappen auswringen muss.
01.04.2021; Leifheit AG; in: Pressemitteilung von Mittoch, 10.06.2020, mit dem Titel „Umfrage gibt Einblick in das Putzverhalten der Deutschen während der Pandemie: Im Homeoffice wird mehr geputzt“; https://www.leifheit-group.com/articles/im-homeoffice-wird-mehr-geputzt/
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Foto: Peter Gaß

Jahreszeit: Frühling

Kältester Frühling seit 2013 – aber durchschnittlich sonnig
Der Frühling 2021 war sehr kalt

Der Frühling 2021 war sehr kalt. Foto: Peter Gaß frg/dwd. WIESBADEN/OFFENBACH. 31. Mai 2021 – Der Frühling 2021 war deutlich zu kühl. Damit endete die seit 2013 andauernde Serie zu warmer Frühjahre in Deutschland. Vor allem kühle Nordwinde im April und der Zustrom frischer Meeresluft im Mai drückten das Temperaturniveau. Es gab nur eine kurze Stippvisite des Sommers. Während die Niederschlagsmenge unter dem vieljährigen Mittel blieb, lag die Sonnenscheindauer geringfügig über ihrem Klimawert. Das meldet der Deutsche Wetterdienst (DWD) nach ersten Auswertungen der Ergebnisse seiner rund 2000 Messstationen.

Einem milden März folgte ein deutlich unterkühlter April und Mai

Mit 7,2 Grad Celsius (°C) lag im Frühling 2021 der Temperaturdurchschnitt um 0,5 Grad unter dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Im Vergleich zur Vergleichsperiode 1991 bis 2020 betrug die Abweichung -1,7 Grad. Ausschlaggebend für die negative Abweichung war der kälteste April seit 40 Jahren sowie der kühle Mai. Zuvor hatte der März ein häufiges Auf und Ab der Temperaturen gebracht. Zum Muttertag am 9. Mai durften sich die Bundesbürger nur kurzzeitig über ein hochsommerliches Intermezzo erfreuen. Hierbei verzeichnete Waghäusel-Kirrlach, südwestlich von Heidelberg, mit 31,3 °C den ersten heißen Tag (> 30 °C) des Jahres 2021 sowie den bundesweit höchsten Frühlingswert. Am tiefsten sank die Temperatur dagegen am 6. April in Meßstetten auf der Schwäbischen Alb mit -13,6 °C.

Im Nordosten wenig, im Süden viel Niederschlag

Bereits zum 8. Mal in Folge konnte der Frühling sein Soll von 186 Litern pro Quadratmeter (l/m²) nicht erfüllen: Mit rund 175 l/m² erreichte er 2021 nur 93 Prozent seines vieljährigen Durchschnitts. Verglichen mit der Periode 1991 bis 2020 erzielte das Frühjahr fast genau seinen Klimawert von 171 l/m². Insgesamt blieb es im März und April zu trocken, während im Mai im Vergleich zu den Vorjahren ungewöhnlich viel Niederschlag fiel. Im Frühling dominierten zumeist Tiefdruckgebiete, die besonders im Süden mehrfach größere Niederschlagsmengen brachten. So meldete Sankt Blasien-Menzenschwand im Südschwarzwald am 6. Mai mit 76,7 l/m² die bundesweit höchste Tagesmenge. Der insgesamt meiste Niederschlag fiel im Frühjahr 2021 im Schwarzwald sowie am unmittelbaren Alpenrand mit teilweise über 500 l/m². Erheblich zu trocken verlief die Jahreszeit vor allem im Lee des Harzes, dem Thüringer Becken und der Uckermark, wo örtlich weniger als 75 l/m² zustande kamen. Vor allem im April und Mai entwickelten sich gebietsweise kräftige Gewitter. Am 25. Mai gab es in Borken-Weseke, an der niederländischen Grenze, sogar einen Tornado der Stärke F1.

Sonnenscheinbilanz leicht positiv

Mit rund 500 Stunden übertraf die Sonnenscheindauer im Frühling ihr Soll von 467 Stunden (Periode 1961 bis 1990) um 7 Prozent. Im Vergleich zu 1991 bis 2020 gab es eine negative Abweichung um gut 4 Prozent. Am längsten zeigte sich die Sonne auf der Ostseeinsel Arkona und in der Bodenseeregion mit teils über 620 Stunden, am wenigsten dagegen in Ostfriesland, im Teutoburger Wald und dem Sauerland mit örtlich weniger als 390 Stunden.

Das Wetter in den Bundesländern im Frühling 2021

(In Klammern finden Sie die vieljährigen Mittelwerte der internationalen Referenzperiode 1961-1990. Der Vergleich aktueller mit diesen vieljährigen Werten ermöglicht eine Einschätzung des längerfristigen Klimawandels)

  • Baden-Württemberg: Für das südwestlichste Bundesland ermittelten die DWD-Meteorologen eine Durchschnittstemperatur von 7,3 °C (7,6 °C). Der April war im Mittel mit 15 Frosttagen der frostreichste seit Aufzeichnungsbeginn 1881. Am 6. April sank das Thermometer in Meßstetten auf der Schwäbischen Alb auf eisige -13,6 °C und damit den tiefsten Frühlingswert. In Waghäusel-Kirrlach, südwestlich von Heidelberg, wurde dagegen am 9. Mai mit 31,3 °C die bundesweit höchste Temperatur gemessen. Baden-Württemberg zählte im Frühling mit nahezu 200 l/m² (243 l/m²) zu den niederschlagsreichen sowie mit knapp 540 Stunden (457 Stunden) zu den sonnenscheinreichen Regionen. Im Schwarzwald summierte sich im Frühjahr 2021 mit örtlich über 500 l/m² der insgesamt meiste Niederschlag. Hier wurde am 6. Mai in Sankt Balsien-Menzenschwand mit 76,7 l/m² auch die größte Tagesmenge gemessen. Um den Bodensee zeigte sich die Sonne örtlich etwa 620 Stunden.

  • Bayern: Mit 6,8 °C (7,2 °C) war der Freistaat das zweitkühlste Bundesland. Im frostreichsten April seit 1938 sank das Thermometer im Mittel an fast 15 Tagen unter den Gefrierpunkt. Der Niederschlag lag bei gut 190 l/m² (223 l/m²), die Sonne schien annähernd 520 Stunden (466 Stunden). Am unmittelbaren Alpenrand gab es mit teils über 500 l/m² die meisten Niederschläge.

  • Berlin: Die Bundeshauptstadt war mit 8,2 °C (8,7 °C) und abgerundet 115 l/m² (132 l/m²) die wärmste und trockenste Region. Hier zeigte sich die Sonne über 500 Stunden (507 Stunden).

  • Brandenburg: Mit einer Niederschlagssumme von gut 125 l/m² (131 l/m²) gehörte Brandenburg zu den trockensten Gebieten. Dennoch verfehlte es nur knapp sein Soll. Die Uckermark war im Frühling mit teils weniger als 75 l/m² die niederschlagsärmste Region. Für Brandenburg errechneten die DWD-Klimaexperten eine Mitteltemperatur von 7,6 °C (8,2 °C) sowie eine Sonnenscheindauer von nahezu 495 Stunden (507 Stunden).

  • Bremen: Im Ländervergleich zählte die Hansestadt mit 7,8 °C (8,0 °C) zu den wärmsten sowie mit rund 465 Stunden (462 Stunden) zu den sonnenscheinärmsten Bundesländern. Bremen verzeichnete im Frühling eine Niederschlagsmenge von aufgerundet 170 l/m² (159 l/m²).

  • Hamburg: In der Hafenmetropole lag die durchschnittliche Temperatur bei 7,7 °C (8,0 °C). Mit gut 205 l/m² (163 l/m²) und annähernd 465 Stunden (470 Stunden) war Hamburg die niederschlagsreichste sowie eine sonnenscheinarme Region.

  • Hessen: Hier erreichte die Temperatur 7,2 °C (7,8 °C), die Niederschlagssumme fast 160 l/m² (191 l/m²) und die Sonnenscheindauer gut 500 Stunden (452 Stunden). In Hessen war es der kälteste April seit 1977.

  • Mecklenburg-Vorpommern: Im nordöstlichsten Bundesland erreichte die Mitteltemperatur im Frühling 7,1 °C (7,1 °C) und damit genau ihren Klimawert. Hier fielen knapp 130 l/m² (134 l/m²) Niederschlag und die Sonne lachte über 520 Stunden (516 Stunden). Im Frühling 2021 zeigte sie sich auf Arkona mit über 620 Sonnenstunden deutschlandweit am meisten.

  • Niedersachsen: Niedersachsen erreichte im Mittel 7,5 °C (7,9 °C), abgerundet 175 l/m² (168 l/m²). Der April 2021 war der kühlste seit 1977. Mit 455 Stunden (455 Stunden) war es das sonnenscheinärmste Land. In Ostfriesland schien die Sonne örtlich weniger als 380 Stunden.

  • Nordrhein-Westfalen: Hier lag die Mitteltemperatur bei 7,6 °C (8,3 °C), der Niederschlag summierte sich auf fast 190 l/m² (205 l/m²), die Sonne schien gut 470 Stunden (441 Stunden). Der April 2021 war der kühlste seit 1977. Am 25. Mai gab es in Borken-Weseke nahe der Niederlande einen Tornado der Stärke F1, der Dächer abdeckte und Bäume umstürzte.

  • Rheinland-Pfalz: Im Frühjahr 2021 war Rheinland-Pfalz mit nahezu 545 Stunden (455 Stunden) die zweitsonnenscheinreichste Region. Die Meteorologen errechneten eine Mitteltemperatur von 7,5 °C (8,1 °C) und eine Niederschlagsmenge von gut 165 l/m² (194 l/m²). Der April 2021 war der dort kälteste seit 1986, der diesjährige Mai der kühlste seit 1987.

  • Saarland: Das Saarland war mit 7,9 °C (8,4 °C) das zweitwärmste und mit gut 200 l/m² (222 l/m²) ebenso das zweitniederschlagsreichste Bundesland. Dennoch ging der diesjährige Mai als kältester seit 1987 in die Geschichte ein. Mit annähernd 565 Stunden (468 Stunden) war es die sonnenscheinreichste Region.

  • Sachsen: Der Freistaat erreichte durchschnittlich 6,6 °C (7,6 °C) und war mit Thüringen das kälteste Bundesland. Darüber hinaus war es mit aufgerundet 465 Stunden (460 Stunden) das zweitsonnenscheinärmste Gebiet. Der Niederschlag akkumulierte sich auf nahezu 170 l/m² (171 l/m²) und erreichte damit fast genau seinen Klimawert.

  • Sachsen-Anhalt: Sachsen-Anhalt war mit knapp 125 l/m² (135 l/m²) nach Berlin das zweittrockenste Bundesland. Im Lee des Harzes fielen örtlich weniger als 75 l/m². Die durchschnittliche Temperatur lag bei 7,5 °C (8,1 °C) und die Sonne zeigte sich über 495 Stunden (468 Stunden). Hier war der April 2021 der kälteste seit 1977.

  • Schleswig-Holstein: Das nördlichste Bundesland erreichte mit 7,1 °C (7,1 °C) seinen Klimawert ganz genau, darüber hinaus zählte es zu den kühlsten Regionen. Mit fast 190 l/m² (155 l/m²) übertraf es hierbei deutlich sein Soll. Die Sonne schien nahezu 495 Stunden (492 Stunden).

  • Thüringen: Thüringen war zusammen mit Sachsen und ebenfalls 6,6 °C (7,1 °C) die kühlste Region Deutschlands. Außerdem war der April 2021 der kühlste seit 1980. Im Frühjahr reihte sich Thüringen mit 465 Stunden (448 Stunden) bei den sonnenscheinarmen Bundesländern ein. Der Niederschlag summierte sich auf fast 150 l/m² (154 l/m²).

    30.06.2021; Deutscher Wetterdienst; in: Pressemitteilung von Montag, 31.05.2021, mit dem Titel „Deutschlandwetter im Frühling 21: Kältester Frühling seit 2013 – aber durchschnittlich sonnig“; https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2021/20210531_deutschlandwetter_fruehjahr2021_news.html?nn=16210
    Alle in dieser Pressemitteilung genannten Monatswerte sind vorläufige Werte. Die für den letzten Tag des Monats Mai verwendeten Daten basieren auf Prognosen. Bis Redaktionsschluss standen nicht alle Messungen des Stationsnetzes des DWD zur Verfügung.
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    Foto: Peter Gaß;

    Kirchenjahr

    Digitale Transformation wird auch den Sonntag verändern

    Der Sonntag ist ein Tag der Freiheit. Foto: Peter Gaß dbk. WIESBADEN/BONN. 1. April 2021 – In einem gemeinsamen Wort nehmen die christlichen Kirchen in Deutschland zu Sonntagsruhe Stellung.

    Anlässlich des Jubiläums „1.700 Jahre freier Sonntag“ erinnern die christlichen Kirchen an den bleibenden Wert eines arbeitsfreien Sonntags und die Wichtigkeit seines Schutzes. Am 3. März 321 hatte der römische Kaiser Konstantin den Sonntag zum reichsweiten Feiertag erhoben. Gemeinsam erklären der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK), Erzpriester Radu Constantin Miron:

    Der Sonntag unterbricht den Alltag, gibt dem Leben Rhythmus, schafft individuelle Freiräume, verbindet Menschen und fördert das Gemeinwohl. Im Bewusstsein vieler Menschen ist der Sonntag daher als wichtiges und schützenswertes „Kulturgut“ tief verankert.

    Wie sehr Menschen eine „Struktur der Zeit“ brauchen, haben uns die Erfahrungen der Corona-Pandemie einmal mehr ins Bewusstsein gerufen: Die sonntäglichen Besuche bei der Verwandtschaft oder Angehörigen im Pflegeheim konnten nicht stattfinden, die Fußballmannschaft der Tochter durfte nicht mehr spielen, Gottesdienstbesuche waren gar nicht oder nur unter strengen Auflagen möglich. Der Sonntag gibt eigentlich Gelegenheit zur gemeinsam frei gestalteten Zeit. So gut wie jeder von uns muss sich aber in der Pandemie von Gewohntem und Geschätztem, mitunter sogar Notwendigem, verabschieden. Zugleich verschwimmt mehr und mehr der für uns Menschen wichtige Rhythmus zwischen Arbeits- und Freizeiten durch Homeoffice, mobiles Arbeiten oder asynchrone Arbeitszeiten. Digitale Transformation wird nicht nur das Arbeiten verändern, sie wird auch den Sonntag verändern, das Miteinander, die Begegnungen, das gemeinsame Feiern, Leben – und womöglich uns selbst. Denn: Die Seele braucht die Unterbrechung des Alltags. Und der Sonntag ist so ein Tag zum Abschalten, im wörtlichen wie übertragenen Sinne.

    1.700 Jahre Schutz des Sonntags. Inmitten der Pandemieerfahrungen unterbricht uns nun dieses Jubiläum, lässt uns innehalten, um den Wert des arbeitsfreien Sonntags zu würdigen:
    Der Sonntag ist in Artikel 140 unseres Grundgesetzes als Tag „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ gesetzlich geschützt. Der zweite Aspekt ist auch ein Hinweis auf die religiösen Wurzeln des Sonntags: Für Christen hat der Sonntag seine herausragende Bedeutung als Tag der Auferstehung Jesu Christi. Der sonntägliche Gottesdienst steht daher im Mittelpunkt des Lebens der Kirche. Die ersten staatlichen Maßnahmen zum Schutz dieses religiös motivierten Feiertags reichen weit zurück: Vor 1.700 Jahren verfügte der römische Kaiser Konstantin I. den dies solis (= Tag der Sonne) zum reichsweiten Feiertag und stellte ihn unter besonderen Schutz. Dieser 3. März 321 gilt als der erste Moment staatlicher Sonntagsschutzgesetzgebung.

    Auch andere Religionen, wie zum Beispiel der Islam und das Judentum, kennen und feiern wöchentlich wiederkehrende Tage der Ruhe, Besinnung und Feier. Die christliche Tradition eines gemeinsamen, regelmäßig wiederkehrenden Ruhetags entstammt dem Schabbat des Judentums, mit dem wir als Christen so zentrale Texte wie die Schöpfungsgeschichte und die Zehn Gebote gemeinsam haben. In einem Jahr, in dem wir ebenfalls 1.700 Jahre Judentum in Deutschland feiern dürfen, wollen wir daran erinnern, dass neben vielen anderen Werten und Traditionen auch der Tag ohne Arbeit ein Geschenk der jüdisch-christlichen Tradition an alle Menschen ist. Unter den christlichen Denominationen feiert beispielsweise die Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten den Schabbat.

    Den Tag ohne Arbeit können allerdings nicht alle in Anspruch nehmen. Zahlreiche Menschen arbeiten, um die Grundversorgung für alle Menschen aufrechtzuerhalten und unaufschiebbaren Bedürfnissen zu begegnen. So sind in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, im Nahverkehr, an Tankstellen, in der Strom- oder Wasserversorgung, im Nachrichtenwesen und vielen anderen Bereichen zahlreiche Menschen trotz des Sonntags beschäftigt. Auch in Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen arbeiten Menschen für den Sonntagsgenuss anderer. Diese Tätigkeiten sind keine Selbstverständlichkeiten und sollten auch nicht als solche betrachtet werden. Menschen, die sich trotz des Sonntags oder für den Sonntag betätigen, verdienen unsere Wertschätzung und eine besondere Form der Vergütung oder des Dankes, wenn sie ihre Sonntagsruhe aufgeben, um sie anderen zu ermöglichen. Sonntagsarbeit ist allerdings keine reguläre Arbeit. Daher sollten Berufsgruppen, die sonntags arbeiten, eng umgrenzt werden, Ausnahmen nur zurückhaltend und auf das absolut Notwendigste beschränkt gewährt werden. Der Sonntag ist kein gewöhnlicher Tag und darf es auch nicht werden. Ohne Arbeit kann der Mensch nicht leben, sie ist notwendig. Doch ist der Mensch nicht für die Arbeit da, sondern umgekehrt. Das betont auch Papst Franziskus:
    „Der arbeitsfreie Sonntag – mit Ausnahme der notwendigen Dienstleistungen – besagt, dass die Priorität nicht im wirtschaftlichen, sondern im menschlichen Bereich liegt, in der Unentgeltlichkeit, nicht in kommerziellen, sondern in familiären, freundschaftlichen Beziehungen, für die Gläubigen in der Beziehung zu Gott und zur Gemeinschaft. Vielleicht ist der Augenblick gekommen, uns zu fragen, ob die Sonntagsarbeit eine wahre Freiheit ist.“

    Jedem von uns kommt die Aufgabe eines verantwortungsvollen Umgangs mit der Zeit zu. Durch unser eigenes Tun und Lassen entscheiden wir Menschen darüber, welchen Wert und welche Qualität der Sonntag für uns hat. Wie der Staat aufgerufen ist, den arbeitsfreien Sonntag zu schützen und dessen Erosion zu verhindern, so sind wir alle aufgerufen, dafür zu sorgen, dass wir aufgrund des Strebens nach vermeintlicher Freiheit nicht unsere tatsächliche Freiheit aufgeben, die wir in der segensreichen Errungenschaft eines gemeinsamen arbeitsfreien Sonntags besitzen. Denn der Sonntag ist für den Menschen da. Und – wie es Albert Schweitzer formulierte – „wenn Deine Seele keinen Sonntag hat, dann verdorrt sie“.
    04.04.2021; Deutsche Bischofskonferenz; in: Pressemitteilung Nr. 029 von Sonntag, 28.02.2021, mit dem Titel „Der Sonntag – ein Tag der Freiheit!“; https://www.dbk.de/presse/aktuelles/meldung/der-sonntag-ein-tag-der-freiheit
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    Foto: Peter Gaß;

    Weitere Aspekte, die im 2. Quartal 2021 rund um das Kirchenjahr diskutiert werden

    • Osterzeit
      Die Osterzeit begann am Ostersonntag, dem 4. April 2021. Sie endete an Pfingstsonntag, dem 23. Mai 2021.

    Mobilität

    Urbane Mobiliät: Mit dem E-Auto Strom sparen

    E-Auto-Fahrer sollten das One-Pedal-Driving nicht unterschätzen. Foto: Peter Gaß frg/adac. WIESBADEN/MÜNCHEN. 9. Juni 2021 – Bei vielen alltäglichen Gelegenheiten lässt sich die Liqudität schonen. Keine Beträge sammeln sich über Wochen, Monate und Jahre zu großen Summen. Das gilt auch für die urbane Mobiliät. Zunächst steht die Frage, ob es überhaupt sinnvoll und erforderlich ist, ein Fahrzeug zu nutzen. Viele Stecken können zu Fuß zurückgelegt werden. Auch eine wegeoptimierte Route schont den Geldbeutel.

    E-Autos spielen ihre Vorteile, vor allem durch effiziente Rekuperation, lokale Emissionsfreiheit und wenig Geräusch, im Stadtverkehr und innerhalb von Metropolregionen gut aus. Der Autofahrer in Deutschland legt im Durchschnitt ca. 40 km am Tag mit dem Pkw zurück – ein durchaus passendes Einsatzszenario für ein E-Auto. Kurzstrecken haben beim batteriebetriebenen Fahrzeug zudem keinen Einfluss auf Verbrauch und Verschleiß – ganz im Unterschied zu Pkw mit Verbrennungsmotoren. Aber: Entscheidend ist immer auch die individuelle Fahrweise. Der ADAC gibt Empfehlungen zum stromsparenden Fahrstil.

    • Vorausschauende Fahrweise
      Generell gilt, dass gleichmäßiges und vorausschauendes Fahren mit Abstand zu den Vorausfahrenden Energie einspart.
    • Beschleunigungsverhalten
      Gerade im Stadtverkehr, im Stop-and-Go-Rhythmus, sanft beschleunigen. Das schont Verbrauch und Batterie eines Elektroautos.
    • Rekuperation nutzen
      Bremsen als Möglichkeit der Energiegewinnung: Sobald im Elektroauto „vom Gas“ gegangen wird, wird der Motor zum Generator und speist so die Bremsenergie wieder in die Batterie ein. Erfahrene E-Mobilisten können in der Stadt durch Rekuperation 20 Prozent mehr Reichweite erzielen.

    • One-Pedal-Driving nicht unterschätzen
      Der rechte Fuß reicht aus, um die Geschwindigkeit und Verzögerung ausschließlich über das Fahrpedal zu steuern. Die Stufen der Rekuperation können so eingestellt werden, dass möglichst viel Energie zurückgewonnen werden kann. Entsprechend stark ist dann der Bremseingriff des Motors/Generators. Das Fahren mit einem Pedal sollte also weder bezüglich seiner energiesparenden Wirkung noch in seiner oft abrupten Bremswirkung unterschätzt werden.

    • Let it roll
      Die optimale Form des energiesparenden Fahrens ist das sogenannte Segeln, also das freie Rollen lassen des Autos. Dabei wird die Schwungenergie des Pkw genutzt und die Rekuperation deaktiviert.

    • Weitere elektrische Verbraucher abschalten
      Verbraucher wie Innenraum-, Sitz- und Lenkradheizung, Klimaanlage etc. sollten bewusst eingesetzt oder ausgeschaltet werden.

    • „Klassische“ Spar-Tipps
      Es sollte kein unnötiges Gewicht im Kofferraum oder auf dem Dach transportiert werden. Auf den korrekten Reifendruck ist zu achten. Der kann zur Verbrauchsoptimierung bis zu 0,2 bar über der Herstellerempfehlung liegen. Der höhere Reifendruck führt allerdings zu einer geringeren Abfederung von Unebenheiten durch die Reifen.

    • Gewichtiges Argument
      Die für das individuelle Mobilitätsverhalten passend dimensionierte Batterie ist entscheidend. Ist man nur in der Stadt und im Umland unterwegs, genügt oft eine moderate Akkugröße. Zu bedenken: je größer die Batterie desto schwerer das Fahrzeug und desto höher der Stromverbrauch.

      30.06.2021; Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC); in: Pressemitteilung von Mittwoch, dem 09.06.2021, mit dem Titel „Mit dem E-Auto Strom sparen im Stadtverkehr“; https://presse.adac.de/meldungen/adac-se/automotive-dienstleistungen/mit-dem-e-auto-strom-sparen-im-stadtverkehr.html
      Daten zur Probefahrt
      Im Rahmen der Leasing-Kooperation zwischen ADAC SE und Nissan wurde der vollelektrische Nissan Leaf e+ mit der 62 kWh Batterie im urbanen Umfeld gefahren. Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 18,5; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+;
      Nissan LEAF (ZE1) MY21 mit 40-kWh-Batterie: Stromverbrauch kombiniert (kWh/100 km): 17,1-16,6; CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km; Effizienzklasse A+.
      Bilanz der Probefahrt: 46 km wurden mit dem Nissan Leaf e+ (62 kWh) im innerstädtischen Verkehr zurückgelegt, auch ein kurzer Abschnitt Stadtautobahn war dabei. Es wurde nach den obigen Maßgaben energiesparend gefahren. Elektrische Verbraucher wie Heizung, Sitzheizung und Klimaanlage waren nicht die gesamte Fahrt aktiviert, sondern wurden nach Bedarf und zur Probe an- und wieder abgeschaltet. Nach Rückkehr waren 15 Prozent der Akkukapazität verbraucht.

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      Politik

      Weitere Beiträge rund um die Politik wurden in der Kategorie „Fachredakteur: Politik“ ausgespielt.

      Superwahljahr 2021

      Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Foto: Peter Gaß frg/bwl. WIESBADEN/BERLIN. 30. Juni 2021 – Das Jahr 2021 ist – mal wieder – ein von den Medien sogenanntes Superwahljahr. Die CDU wählt einen neuen Bundesvorsitzenden und wählen einen Kanzlerkandidaten. Die SPD wählt den nominierten Kanzlerkandidaten offiziell. Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Kanzlerkandidaten gekürt. Es findet eine Bundestagswahl statt. In sechs Bundesländern finden Landtagswahlen statt. In Hessen sind Kommunalwahlen. Der Bundeswahlleiter hat folgende Wahltermine veröffentlicht:

      Datum Land Art Turnus
      14.03. Hessen Kommunalwahl 5 Jahre
      14.03. Baden-Württemberg Landtagswahl 5 Jahre
      14.03. Rheinland-Pfalz Landtagswahl 5 Jahre
      06.06 Sachsen-Anhalt Landtagswahl 5 Jahre
      12.09 Niedersachsen Kommunalwahl 5 Jahre
      26.09 Alle Bundesländer Bundestagswahl 4 Jahre
      26.09 Berlin Wahl zum Abgeordnetenhaus 5 Jahre
      26.09 Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahl 5 Jahre
      26.09. Thüringen vorgezogene Landtagswahl 5 Jahre

      30.12.2020, 05.03.2021; Bundeswahlleiter; in: Künftige Wahltermine in Deutschland; https://www.bundeswahlleiter.de/service/wahltermine.html
      Foto: Peter Gaß;

      Wiesbaden: Kommunalwahl am 14. März 2021

      CDU landet auf Platz 1 bei der Kommunalwahl in Wiesbaden. Foto: Peter Gaß frg. WIESBADEN. 30. März 2021 – Am Sonntag, dem 14. März 2021 fanden in Hessen Kommunalwahlen statt. Wichtige Schlagworte für Wiesbaden:

      • Parteien via Schlafwagen ins Neuland
      • CDU mit 23,5 % auf Platz 1
      • Grüne reklamieren Regierungsauftrag
      • SPD fällt von Platz 1 auf Platz 3
      • Grüne und CDU boten sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen
      • Neustart der CDU gelungen?
      • FDP bereit Verantwortung zu übernehmen

      Beachten Sie auch unseren ausführlichen Beiträge rund um die Kommunalwahl in der Kategorie „Fachredakteur: Politik Wiesbaden“ ausgespielt.

      Sachsen Anhalt: CDU stärkste Kraft, SPD einstellig, FDP vor Grünen

      Rainer Haseloff gewann die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Foto: Peter Gaß frg/lwsa. WIESBADEN/MAGDEBURG. 26. Juni 2021 – Am Sonntag, dem 6. Juni 2021 fand in Sachsen-Anhalt eine Landtagswahl statt. Dem Ereignis wurde eine große Bedeutung beigemessen. Es war die letzte Landtagswahl vor der Bundestagswahl am Sonntag, dem 26. September 2021.

      Unter dem Vorsitz von Landeswahlleiterin Christa Dieckmann hat der Landeswahlausschuss des Landes Sachsen-Anhalt in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem 21. Juni 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl zum 8. Landtag von Sachsen-Anhalt festgestellt.

      „Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis ergeben sich lediglich geringfügige Abweichungen bei der Zahl der Wahlberechtigten, den ungültigen und gültigen Stimmen sowie den Zweitstimmen der Parteien, die zu keiner Änderung bei der Sitzverteilung führen“, teilte die Landeswahlleiterin mit.

      Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl 2021

      Zahl der Wahlberechtigten insgesamt 1.788.930
      Zahl der Wähler insgesamt 1.079.045
      Wahlbeteiligung 60,3 %
      Gültige Erststimmen 1.061.519
      Unültige Erststimmen 17.526
      Gültige Zweitstimmen 1.063.697
      Ungültige Zweitstimmen 15.348

      Anzahl der auf die Parteien entfallenen gültigen Zweitstimmen

      Sortierung: Nach Anzahl Zweistimmen, absteigend.

      Partei Zweitstimmen, Anzahl Zweitstimmen, Prozentanteil
      Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 394.810 37,12
      Alternative für Deutschland (AfD) 221.487 20,82
      DIE LINKE (DIE LINKE) 116.927 10,99
      Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 89.475 8,41
      Freie Demokratische Partei (FDP) 68.277 6,42
      BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) 63.145 5,94
      FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER) 33.291 3,13
      Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) 15.623 1,47
      PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) 15.279 1,44
      Gartenpartei (Gartenpartei)

      8.583 0,81
      Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basis-
      demokratische Initiative (Die PARTEI)
      7.768 0,73
      Aktion Partei für Tierschutz – TIERSCHUTZ hier! (TIERSCHUTZ hier!) 6.238 0,59
      Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz) 5.109 0,48
      Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung) 3.951 0,37
      Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) 3.815 0,36
      Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) 2.888 0,27
      WiR2020 (WiR2020) 1.649 0,16
      Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM) 1.613 0,15
      Partei der Humanisten (Die Humanisten) 1.405 0,13
      Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) 1.062 0,10
      Klimaliste Sachsen-Anhalt (Klimaliste ST) 827 0,08
      Liberal-Konservative Reformer (LKR) 475 0,04

      Sitzverteilung im Landtag aufgegliedert nach der Art der Mandat

      Sortierung: Nach Anzahl Sitze absteigend.

      Partei Anzahl Sitze, insgesamt Anzahl Sitze, Kreiswahlvorschläge Anzahl Sitze, Landeswahlvorschläge
      CDU 40 0 0
      AfD 23 1 22
      DIE LINKE 12 0 12
      SPD 9 0 9
      FDP 7 0 7
      GRÜNE 6 0 6
      Insgesamt 97 41 56

      29.06.2021; Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt; in: Presmitteilung vom 21. Juni 2021 mit dem Titel „Endgültiges Ergebnis der Landtagswahl festgestellt“; https://wahlen.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MI/wahlen/Pressemitteilungen/2021_06_21_Endgueltiges_Wahlergebnis.pdf
      Foto: Peter Gaß;

      Armin Laschet zum Kanlerkandidaten der CDU gewählt

      Die CDU hat Armin Laschet zu ihrem Kanlerkandidaten gewählt. Foto: Peter Gaß frg. WIESBADEN. 30. Juni 2021 – Für die Schwesterparteien CDU/CSU haben sich zwei Kandidaten für das Kanzleramt beworben. Markus Söder (CSU) und Armin Laschet (CDU). Die Wahl ist auf Laschet gefallen.

      Annalena Baerbock zur Kanlerkandidatin Gründen gewählt

      Annalena Baerbock möchte Bundeskanzlerin werden. Foto: Peter Gaß frg. WIESBADEN. 30. Juni 2021 – Die Geflügelwirtschaft in Deutschland verzeichnet den Bündnis 90 / Die Grünen hatten angeküdigt ihren Kanzlerkandidaten zwischen Ostern 2021 und Pfingsten 2021 zu benennen. Im Rennen waren Robert Habeck und Annalena Baerbock. Sie hielten das Thema über mehrere Monate am köcheln und drangen damit immer wieder in die Medien und somit in die Öffentlichkeit. Am Montag, dem 19. April 2021 haben sie ihre Entscheidung veröffentlicht. Sie fiel auf Annalena Baerbock. Von Freitag, dem 11. Juni 2021, bis Sonntag, dem 13. Juni 2021, fand die digitale Bundesdelegiertenkonferenz statt. Dabei wurde Baerbock offiziell zur Kanzlerkandidatin gewählt. Eine Welle des Wohlwollens schlug den Grünen und Baerbock entgegen. Viele Medien sahen in ihr die nächste Bundeskanzlerin.

      Kurze Zeit später machten die Grünen die Erfahrung, dass es einen Unterschied gibt, ob man mit einem Spitzenkandidaten oder einem Kanzlerkandidaten in die Wahl geht. Die Maßstäbe sind bei einem Kanzlerkandidaten strenger. Die Grünen, die oft erbittert für Offenheit und Transparenz, streiten, sahen sich damit konfrontiert, dass bei Lebenslauf von Baerbock nicht alles korrekt angegeben war, Einnahmen nicht vollständig angegeben wurden, in einem Buch wörtliche Passagen ohne Quellenangaben aus anderen Veröffentlichungen übernommen wurden. Dem kometenhaften Aufstieg von Baerbock folgte ein rasanter Absturz. Doch in der Zeit bis zur Bundestagswahl kann noch viel passieren.

      Sport

      Deutschland scheitert in der EM im Achtelfinale

      Der Traum von EM-Titel ist geplatzt. Foto: Peter Gaß frg. WIESBADEN. 29. Juni 2021 – Anläßlich Fußball Europameisterschaft EURO 2020 konnte man eine Partystimmung in Deutschland wahrnehmen. Die Balkone waren geschmückt. In vielen Wohngebieten standen Zelte mit Biertischen. Die Leute haben ausgelassen gefeiert. Abstands- und Hygieneregeln, die vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV2-Virus schützen können, wurden ignoriert.

      Am Dienstag, dem 29. Juni 2021 traf Deutschland im Achtelfinale auf England. Dabei ist Deutschland nach einem 0:2 (0:0) gescheitert und somit aus der Europameisterschaft ausgeschieden. Der Traum vom vierten EM-Titel ist damit geplatzt.
      29.06.2021; Deutscher Fußballbund (DFB); in: Meldung vom 29. Juni 2021 mit dem Titel „Deutschland scheitert im Achtelfinale“; https://www.dfb.de/die-mannschaft/euro-2020/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=229508&cHash=5f508b7ab09843aeb6c02d08007b533a
      Foto: Peter Gaß;

      Fußball: Löw geht – Flick übernimmt

      2014 holte Löw den Weltmeisteritel für Deutschland. Foto: Peter Gaß frg. WIESBADEN. 29. Juni 2021 – Mit dem Ausscheiden der deutschen Nationalmanschaft aus der Fussball Europameistershaft EURO 2020 endete auch die 15-jährige Ära von Bundestrainer Joachim Löw. Höhepunkt dieser Karriere war im Jahr 2014 der Weltmeistertitel in Brasilien.

      Zur neuen Saison übernimmt Hansi Flick seine Aufgabe als Bundestrainer.

      29.06.2021; Deutscher Fußballbund (DFB); in: Meldung vom 29. Juni 2021 mit dem Titel „Deutschland scheitert im Achtelfinale“; https://www.dfb.de/die-mannschaft/euro-2020/news-detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=229508&cHash=5f508b7ab09843aeb6c02d08007b533a
      Foto: Peter Gaß;

      Umwelt-, Klimaschutz

      Für Insekten – Gegen Lichtverschmutzung und Pestizide

      Der Bundestag hat ein Insektenschutzpaket beschlossen Foto: Peter Gaß frg/bmu. WIESBADEN/BERLIN. 25. Juni 2021 – Bürger und Unternehmen entfernen grüne Hecken, blühende Wiesen und Beete mit unterschiedlichen Pflanzen, um sie durch Schotterflächen und Steinwänden zu ersetzen. Gleizeitig fördert der Bund weitere 8.000 Hektar Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe.

      Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung. Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht eine deutliche Reduktion des Pestizid-Einsatzes sowie den Glyphosat-Ausstieg bis zum Ende des Jahres 2023 vor. Damit können wichtige Verbesserungen für den Insektenschutz in Kraft treten. Mit der ebenfalls beschlossenen Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes werden außerdem weitere 8.000 Hektar wertvoller Naturschutzflächen als Nationales Naturerbe gesichert.

      Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Das Insektensterben ist dramatisch und braucht entschlossene Antworten. Der Schutz der Artenvielfalt ist eine ebenso wichtige Zukunftsaufgabe wie der Klimaschutz. Wir Menschen sind auf intakte Ökosysteme angewiesen. Sind die Ökosysteme gestört, leiden am Ende auch die Menschen. Die Insekten stehen hier für das große Ganze: Fehlen sie, gerät das Ökosystem aus dem Takt. Insekten sind nicht nur Nahrungsgrundlage für Vögel, sie sind auch die Müllabfuhr und der Gesundheitsdienst unserer Umwelt. Deshalb ist es ein großer Erfolg, dass Insekten jetzt besser geschützt werden. Damit bringen wir ein zentrales naturschutzpolitisches Vorhaben dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Abschluss.“

      Anzahl und Vielfalt der Insekten gehen massiv zurück. Dadurch drohen die wichtigen Leistungen von Insekten für intakte Ökosysteme verloren zu gehen. Deshalb setzt das Insektenschutzgesetz bei den vielfältigen Ursachen des Insektenschwundes an: Erstmals gibt es Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung, temporäre Naturschutzmaßnahmen für Natur auf Zeit werden gestärkt, ebenso wie die Berücksichtigung des Insektenschutzes bei der Landschaftsplanung. Mehr Lebensräume für Insekten entstehen, indem der gesetzliche Biotopschutz um Streuobstwiesen, extensiv genutzte Mähwiesen sowie Steinriegel und Trockenmauern ergänzt wird.

      Viele Schutzgebiete bieten künftig noch besseren Schutz für Insekten: Über die Novelle zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung wird dort der Einsatz von Herbiziden und bestimmten Insektiziden, die unverträglich für Bestäuber sind, verboten. Die Verordnung regelt auch das verbindliche Ende von Glyphosat: Die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln wird zum Ablauf des Jahres 2023 beendet und damit zum europarechtlich frühestmöglichen Zeitpunkt. Bis zu diesem „Komplettausstieg“ gelten neue deutliche Einschränkungen des Einsatzes dieses Totalherbizids. Außerdem gilt ein neuer Mindestabstand zu Gewässern für sämtliche Pflanzenschutzmittel. Das Insektenschutzgesetz wiederum schränkt die Verwendung von bestimmten Bioziden, so zum Beispiel von Holzschutzmitteln, in vielen Schutzgebieten ein.

      Schulze: „Der Glyphosatausstieg kommt. Darauf habe ich mit vielen Umweltschützern lange hingearbeitet. Glyphosat tötet alles, was grün ist, und entzieht Insekten damit die Lebensgrundlage. Darum ist dieser Ausstieg ein großer Erfolg. Aber für die Umwelt wäre zu wenig gewonnen, wenn man nur von Glyphosat auf andere Pestizide umsteigen würde. Auch andere Pflanzenschutzmittel können Insekten schaden. Darum ist ein zweiter Beschluss für unsere Ökosysteme mindestens genauso wichtig: Künftig werden weniger Flächen gespritzt, so dass mehr Rückzugsräume für Insekten bleiben. Die Landwirtschaft kann beim Umstieg auf die Unterstützung der Politik zählen. Wer heute Insekten schützt, sichert auch die Landwirtschaft von morgen.“

      Bereits im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, das Insektensterben zu bekämpfen. Die Bundesregierung hatte dazu im September 2019 das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ beschlossen, um die Lebensbedingungen für Insekten umfassend zu verbessern. Auch die Fortsetzung des erfolgreichen Programms „Nationales Naturerbe“ mit einer vierten Tranche ist ein weiterer, gesonderter Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Das jetzt verabschiedete Regelungspaket dient der rechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben.

      Das nun vom Bundestag verabschiedete Gesetz stellt zusammen mit der Novelle der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung einen Mix aus Ordnungsrecht und freiwilligen Vereinbarungen dar und setzt gleichzeitig die notwendigen Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz verbindlich um. Flankierend zu den Rechtsetzungsverfahren hatten Bund und Länder zudem bereits am 11. Juni 2021 beschlossen, zum Ausgleich von Bewirtschaftungseinschränkungen für die Landwirtschaft den Sonderrahmenplan Insektenschutz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um weitere 65 Millionen Euro auf jetzt 150 Millionen Euro jährlich zu verstärken. Dieser Betrag wird von den Ländern noch um einen eigenen 40-Prozent-Anteil aufgestockt. Die Mittel dienen unter anderem dazu, den Verzicht auf bestimmte Pflanzenschutzmitttel über kooperative Ansätze auszugleichen. Über eine neue Regelung im Bundesnaturschutzgesetz sollen die Länder dazu ermuntert werden, weitere freiwillige Vereinbarungen zur Förderung der Biodiversität und zu einer nachhaltigen Bewirtschaftungsweise anzubieten. Damit wird das im Bundesnaturschutzgesetz bereits angelegte Kooperationsprinzip noch einmal besonders betont und weiter gestärkt.
      25.06.2021; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU); in: Pressemitteilung, von Freitag, 25.06.2021, mit dem Titel „Insektenschutzpaket beschlossen: Weniger Pestizide und mehr Lebensraum für Insekten “; https://www.bmu.de/pressemitteilung/insektenschutzpaket-beschlossen-weniger-pestizide-und-mehr-lebensraum-fuer-insekten/
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      Foto: Peter Gaß

      Wirtschaft

      ifo: Künftige Bundesregierung sollte auf Wirtschaftswachstum setzen und Steuererhöhungen vermeiden

      Das ifo Institut warnt vor Steuererhöhungen. Foto: Peter Gaß frg/ifo. WIESBADEN/MÜNCHEN. 30. Juni 2021 – Die künftige Bundesregierung sollte ihren Fokus auf Wachstum und wirtschaftliche Erholung setzten. Gleichzeitig müsse sie die Staatsverschuldung unter Kontrolle halten. Das fordern ifo-Präsident Clemens Fuest und Niklas Potrafke, Leiter des ifo Zentrums für Öffentliche Finanzen, in einem Aufsatz für den ifo-Schnelldienst. „Dazu ist es erforderlich, öffentliche Investitionen auszubauen sowie steuerliche Bedingungen für private Investitionen, Innovationen und Beschäftigung zu verbessern“, sagt Fuest. Zudem müssten Subventionen und Staatsausgaben auf den Prüfstand, die nicht auf öffentliche Investitionen ausgerichtet sind.

      Steuererhöhungen für Unternehmen oder die Einführung einer Nettovermögenssteuer stünden der wirtschaftlichen Erholung entgegen. „Eine Vermögensteuer in Deutschland wäre ein deutliches Signal an Investoren im In- und Ausland, in Deutschland keine neuen Fabriken und Wohnungen zu bauen und keine Arbeitsplätze zu schaffen“, sagt Fuest.

      Potrafke sagt, langfristig solle die künftige Bundesregierung an der Schuldenbremse festhalten. „In der aktuellen Lage ist sinnvoll, die Rückkehr zu ausgeglichenen öffentlichen Haushalten so zu gestalten, dass die wirtschaftliche Erholung nicht gefährdet wird.“ Er ergänzt: „Das bedeutet aber keineswegs, dass die Schuldenbremse obsolet ist. Sie kann 2022 noch ausgesetzt bleiben, bis sich die Wirtschaft von der Coronakrise erholt hat. Eine vollständige Abschaffung oder eine dauerhafte Aussetzung der Schuldenbremse wäre allerdings das völlig falsche Signal.“

      Potrafke fügt hinzu, klassische Konjunkturprogramme zur Stützung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage seien derzeit nicht erforderlich. „Während der Coronakrise sind die privaten Ersparnisse gestiegen. Daher ist nach Öffnung der heute geschlossenen Bereiche der Wirtschaft ohnehin eine starke Konsumnachfrage zu erwarten.“

      30.06.2021; ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.; in: Pressemitteilung, von Donnerstag, 21.06.2021, mit dem Titel „Künftige Bundesregierung sollte auf Wirtschaftswachstum setzen und Steuererhöhungen vermeiden“; https://www.ifo.de/node/63814
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      Mehr Bürokratie durch Lieferkettengesetz

      Die Wirtschaft erwartet mehr Bürokratie durch das Lieferkettengesetz. Foto: Peter Gaß frg/ifo. WIESBADEN/MÜNCHEN. 30. Juni 2021 – Die deutschen Unternehmen erwarten mehr Bürokratie durch das Lieferkettengesetz. Das geht aus der Mai-Konjunkturumfrage des ifo Instituts hervor. „Vor allem in der Industrie geben 43 Prozent der teilnehmenden Unternehmen an, negative Auswirkungen durch Erhöhung der Bürokratie oder des Dokumentationsaufwandes zu erwarten, gefolgt vom Großhandel“, sagt Lisandra Flach, Leiterin des ifo Zentrums für Außenwirtschaft.

      „Viele Unternehmen fühlen sich auch indirekt vom Gesetz betroffen, beispielsweise durch Preiserhöhungen oder durch ihre Rolle als Zulieferer für Großunternehmen“, sagt Flach. Martin Braml, Mitverfasser der Analyse sagt, viele Unternehmen befürchteten auch juristische Risiken in Haftungsfragen und zweifeln an der praktischen Durchsetzbarkeit, Produktionsstandards bei ihren Zulieferern effektiv zu kontrollieren.

      Den geringsten Effekt erwarten Dienstleister, vermutlich aufgrund geringerer internationaler Verflechtungen innerhalb ihrer Wertschöpfungsketten. Im Mai 2021 hat das ifo Institut 7.000 Unternehmen befragt, wie groß sie die Auswirkungen des nationalen Lieferkettengesetzes auf ihr Unternehmen einschätzen.

      30.06.2021; ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V.; in: Pressemitteilung, von Freitag, 11.06.2021, mit dem Titel „Firmen erwarten einen höheren bürokratischen Aufwand durch das Lieferkettengesetz“; https://www.ifo.de/node/63701
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      Foto: Peter Gaß;