frg/dlg. WIESBADEN/FRANKFURT AM MAIN. 30. Mai 2022 – Der Ausschuss für Ackerbau der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) fordert im Zuge der geplanten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 einen ganzheitlichen Blick für Ackerbau, Biodiversität und betriebliche Belange. Er richtet einen Appell an die politischen Verantwortlichen.
Anlässlich der geplanten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 richten die Mitglieder des DLG-Ausschusses für Ackerbau sowie deren assoziierte Gastmitglieder über den Ausschussvorsitzenden Friedrich Baumgärtel, Landwirt aus Wegeleben (Sachsen-Anhalt) einen Appell an die politisch Verantwortlichen des Bundes, der Länder und der Kommunen, die geplanten Umstellungen mit ganzheitlichem Blick zu bewerten und kritisch zu hinterfragen. Der DLG-Ausschuss für Ackerbau mahnt folgende sieben, fachlich begründete Punkte an:
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Selbstbegrünung bei Stilllegung und Pufferstreifen ist aus fachlicher Sicht nicht zielführend!
Dies führt zu hohem Druck unerwünschter Arten, die auf den angrenzenden Kulturflächen zu erhöhtem Pflanzenschutzmittelaufwand und weiteren Problemen bei der Erhaltung des GLÖZ und beim Pflanzenbau führen kann. -
Beim jährlichen Fruchtwechsel ist eine Flexibilität erforderlich!
Aus ackerbaulicher Sicht ist eine vielfältige Fruchtfolge vorteilhaft. Jedoch sollte auf einem Anteil von zehn Prozent der Betriebsfläche eine Flexibilität im Sinne der guten landwirtschaftlichen Praxis möglich sein. Klima und Standortbedingungen führen im Pflanzenbau oft zu unvorhergesehenen Ereignissen, auf die reagiert werden muss. -
Begrünte Pufferstreifen sind für den protektiven Gewässerschutz effektiv.
Auch Flächen kleiner 1.000 Quadratmeter müssen auf die vier Prozent Stilllegung anrechenbar sein! Kleinstrukturierte Gebiete werden sonst deutlich benachteiligt und ihre Produktivität politisch herab gesetzt. -
Eine Bodendeckung um jeden Preis ist für einzelne Fruchtfolgekulturen und unter bestimmten Witterungsbedingungen nicht umsetzbar und auch nicht zielführend!
Zwischenfrüchte fördern Bodenfruchtbarkeit und bieten Erosionsschutz und sind damit auf vielen Standorten sinnvoll! Sie sind allerdings mit Blick auf phytosanitäre Effekte („grüne Brücke“ und Mäuse) eine große Herausforderung und auf einigen Standorten oder Fruchtfolgen z. B. mit Kartoffeln oder Leguminosen manchmal nur unter großem Aufwand handhabbar, insbesondere auch weil keine Totalherbizide mehr zur Verfügung stehen werden. -
Eine flächendeckende Extensivierung ist nicht erstrebenswert!
Eine bedarfsgerechte Düngung und moderner Pflanzenschutz nach integrierten Grundsätzen sichert die Versorgung der Gesamtbevölkerung und stellt sicher, dass Flächen auch in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) erhalten bleiben. -
Landwirte brauchen dringend Planungssicherheit – Detailfragen müssen schnell geklärt werden und Flexibilität muss gewährleistet werden!
Klärungsbedarf besteht insbesondere bei- die Winterbodenbedeckung nach spät räumenden Kulturen (Zuckerrübe/Mais)
- Definition eines Wasserlaufes
- Standdauern für Zwischenfrüchte
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Die Bürokratie sowie der Aufwand für Dokumentation nimmt weiter zu!
Antrags-, Kontroll- und Dokumentationstätigkeit werden weiter intensiviert sowie auch die Fehleranfälligkeit. Hier sollte Abhilfe geschaffen werden.
Die Ausschussmitglieder sowie deren assoziierte Gastmitglieder bitten die politisch Verantwortlichen, sich dafür einzusetzen, dass im Zuge solcher Entscheidungen fachliche Grundsätze und die Flexibilität der Landwirte erhalten bleibt und die Nachhaltigkeit der heimischen Landwirtschaft bewahrt wird.
30.05.2022; Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG); in: Pressemitteilung, von Freitag, 06.05.2022, mit dem Titel „Sieben Punkte zur geplanten GAP-Reform“; https://www.dlg.org/de/landwirtschaft/presse/aktuell#!/news/sieben-punkte-zur-geplanten-gap-reform
Foto: Peter Gaß.