Corona-Selbsttests: Meldung, PCR-Test nachholen, Quarantäne, Entsorgung

Gesundheit: Corona-Schnell- und Selbsttests. Foto: Peter Gaß.
Gesundheit: Corona-Schnell- und Selbsttests. Foto: Peter Gaß.

frg/lhwi. WIESBADEN. 15. März 2021 – Die Landeshauptstadt Wiesbaden informiert über den Umgang mit positiven Corona-Selbst- und Schnelltestergebnissen. Meldung innerhalb von 24 Stunden, PCR-Test, Quarantäne. Die Testhardware muss in einem verschlossenen Beutel über den Hausmüll entsorgt werden.

Die Schnell- und vor allem die Selbsttests wurden in den Medien gefeiert. Dabei stand oft das sogenannte Freitesten vor Freizeitaktivitäten innerhalb von großen Menschenmengen im Vordergrund. Ebenso hat der Einzelhandel die Euphorie befeuert. Viele Einzelhändler haben sich mit Werbeaktionen und Kampfpreisen bei den Selbsttests gegenseitig unterboten und so in den Anfangstagen zu langen Menschenschlangen und dichtem Gedränge geführt. Bei der Corona-warn-App haben rund fünf Prozent der positiv getesteten Personen ihr Testergebnis erfasst. Was deutet darauf hin, dass die Menschen in Deutschland mit den Ergebnissen der Schnelltests verantwortungsvoller umgehen? Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist darauf hin, wie mit Testergebnissen umzugehen ist.

Meldung innerhalb von 24 Stunden

Bei positivem Befund sind alle Teststellen und Privatpersonen verpflichtet, diesen dem Gesundheitsamt binnen 24 Stunden unter infektionsschutz@wiesbaden.de namentlich zu übermitteln. Die Meldung muss die kompletten Adressdaten inklusive der Telefonnummer der infizierten Personen enthalten. Eine fehlende oder unvollständige Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Sofort zum Antikörper-Test

Weiterhin besteht für alle entsprechend der Nationalen Teststrategie der Bundesregierung die Pflicht, im Falle eines positiven Befundes des Antigen-Schnelltests einen Antikörper-Test (auch PCR-Test) zur Bestätigung durchzuführen, da dessen Aussagekraft grundsätzlich verlässlicher ist.

Sofort in Quarantäne

Positiv getestete Personen müssen sich stets unverzüglich nach Erhalt des positiven Testergebnisses in häusliche Quarantäne begeben. Da Schnelltests nicht in demselben Maße zuverlässig sind wie die herkömmlichen PCR-Tests, wird bei einem positiven Schnelltest die Quarantäne dadurch vorzeitig beendet, dass ein anschließend durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis liefert, da dann von einem so genannten falsch-positiven Ergebnis des Schnelltests ausgegangen werden kann. Beruht das die Quarantäne auslösende positive Testergebnis hingegen auf einem PCR-Test, muss stets die reguläre Quarantänezeit eingehalten werden.

Wohin mit der Test-Hardware?

Die Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden (ELW) weist auf die richtige Entsorgung der Testhardware hin. Laut Umweltbundesamt müssen gebrauchte Schnell- und Selbsttests in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis entsorgt werden. Dies sollte ausschließlich über die Restmülltonne passieren. Alle potenziell belasteten Abfälle, die über die Restmülltonne entsorgt wurden, werden in die Müllverbrennungsanlage gebracht.

Auch Abfälle von Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, sollten ebenso in einem reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnis über die Restmülltone entsorgt werden. Hierzu zählen unter anderem Schutzmasken und Taschentücher.

Negatives Testergebnis ist kein Freibrief

Ein negatives Testergebnis ist ledglich eine Momenthaufnahme. Es ist kein Freibrief. Hygiene- und Abstandsregeln sind weiterhin einzuhalten.

16.03.2021; Landeshauptstadt Wiesbaden; in: Pressemitteilung, von Montag, 08.03.2021, mit dem Titel „Wiesbaden will Teststrategie zügig umsetzen“; https://www.wiesbaden.de/medien/rathausnachrichten/PM_Zielseite.php?showpm=true&pmurl=https://www.wiesbaden.de/guiapplications/newsdesk/publications/Landeshauptstadt_Wiesbaden/141010100000399495.php
Landeshauptstadt Wiesbaden; in: Pressemitteilung, von Donnerstag, 11.03.2021, mit dem Titel „Entsorgung von Schnell- und Selbsttests sowie Abfällen aus COVID-19-Haushalten“; https://www.wiesbaden.de/medien/rathausnachrichten/PM_Zielseite.php?showpm=true&pmurl=https://www.wiesbaden.de/guiapplications/newsdesk/publications/Landeshauptstadt_Wiesbaden/141010100000399765.php
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